Allgemein
| Achtung
| Austritt
Selbstbehalt € 19,60 (2008/09) - gilt unabhängig von der Fahrtstrecke.
Antrag, Kopie des Erlagscheines beim Verkehrsunternehmen abgeben (Identifikationsnummer angeben).
Bei manchen Verkehrsunternehmen gilt die Lehrlingsfreifahrt bei gleicher Fahrtstrecke auch als Schülerfreifahrt.
Ein Antrag auf Schülerfreifahrt ist daher nicht erforderlich. Falls jedoch zusätzlich ein Ausweis für eine ergänzende Fahrtstrecke beantragt wird, ist auch der Selbstbehalt von € 19,60
zu entrichten.
Tritt ein/e Schüler/in aus der Schule aus, so ist dieser Ausweis unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zu übermitteln.
Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Ausweises fordert die Finanzlandesdirektion die weiterlaufenden Fahrtkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten ein.