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Sollte in einem Gegenstand ein „Nicht genügend“ drohen, werden die Erziehungs- und Lehrberechtigten vom jeweiligen Lehrer schriftlich rechtzeitig informiert (§ 19 Abs. 4 Schulunterrichtsgesetz).

Ein Termin für eine Aussprache kann dann vereinbart werden
07612 626 91-15.