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Was tun?

Fehlstunden müssen grundsätzlich durch eine schriftliche Entschuldigung, die die Unterschrift des Lehrberechtigten und des Erziehungsberechtigten aufweist, gerechtfertigt werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Direktor kann einen Lehrling nur in äußerst dringenden Fällen für Arbeit im Betrieb vom Unterricht freistellen!

„Sonstige dringende Gründe“ sind z. B. auch: Termin für die Lehrabschlussprüfung, Begräbnis von Verwandten, Führerscheinprüfung etc.,

nicht aber
Fahrstunden oder der Besuch des Führerscheinkurses!

Ursache Dauer Vorgangsweise
     
Krankheit bis 1 Tag Schule telefonisch informieren
am folgenden Schultag unaufgefordert eine schriftliche
Entschuldigung bringen
(Formular) [53 KB]
     
Krankheit länger als 1 Tag Klassenvorstand von der Dauer des Krankenstandes
informieren,
schriftliche Entschuldigung,
auf Verlangen ärztliche Bestätigung bringen.
     
Sonst. dringende Gründe (Urlaub im Ausland, Schulungen, Begräbnis ...) bis max. 2 Tage Rechtzeitig beim Direktor ansuchen
(Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular) [52 KB]
     
Arbeit im Betrieb bis max. 2 Tage im Jahr!! Rechtzeitig beim Direktor ansuchen
(Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular) [53 KB]
     
Sonstige dringende Gründe (wie oben) länger als 2 Tage 4 Wochen vor dem Freistellungstermin mit einem Formblatt über die Direktion beim Landesschulrat f. OÖ ansuchen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich)