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Aktuelles
Fehlstunden
Was tun?
Fehlstunden müssen grundsätzlich durch eine schriftliche Entschuldigung, die die Unterschrift des Lehrberechtigten und des Erziehungsberechtigten aufweist, gerechtfertigt werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Direktor kann einen Lehrling nur in äußerst dringenden Fällen für Arbeit im Betrieb vom Unterricht freistellen!
„Sonstige dringende Gründe“ sind z. B. auch: Termin für die Lehrabschlussprüfung, Begräbnis von Verwandten, Führerscheinprüfung etc.,
nicht aber Fahrstunden oder der Besuch des Führerscheinkurses!
| Ursache | Dauer | Vorgangsweise |
| Krankheit | bis 1 Tag |
Schule telefonisch informieren am folgenden Schultag unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung bringen (Formular) [53 KB] |
| Krankheit | länger als 1 Tag |
Klassenvorstand von der Dauer des Krankenstandes informieren, schriftliche Entschuldigung, auf Verlangen ärztliche Bestätigung bringen. |
| Sonst. dringende Gründe (Urlaub im Ausland, Schulungen, Begräbnis ...) | bis max. 2 Tage |
Rechtzeitig beim Direktor ansuchen (Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular) [52 KB] |
| Arbeit im Betrieb | bis max. 2 Tage im Jahr!! |
Rechtzeitig beim Direktor ansuchen (Verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular) [53 KB] |
| Sonstige dringende Gründe (wie oben) | länger als 2 Tage | 4 Wochen vor dem Freistellungstermin mit einem Formblatt über die Direktion beim Landesschulrat f. OÖ ansuchen (Formulare sind im Sekretariat erhältlich) |